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Gütsel Presseschau, aus dem »VDS« Infobrief, Kommentar
#Gütersloh, 16. Mai 2025
Im »VDS« Infobrief heißt es: »Bücherei darf umstrittene Inhalte kennzeichnen
Laut Verwaltungsgericht Münster darf die Stadtbücherei Münster Bücher mit umstrittenen Inhalten kennzeichnen. Außerdem dürfe sie auch kritisch zu Büchern Stellung nehmen, solange dies sachlich geschehe, schreibt der Stern. Anlass ist, dass die Bücherei im vergangenen Jahr zwei Bücher mit dem Hinweis ›Werk mit umstrittenem Inhalt‹ versehen hat, und dass sie diese nur ›aufgrund der Zensur-, Meinungs- und Informationsfreiheit zur Verfügung gestellt‹ habe. Der Autor eines der Bücher wollte den Hinweis entfernen lassen. Den entsprechenden Eilantrag hat das Gericht abgelehnt. Die Begründung: Der Inhalt des Buchs sei nachweislich umstritten. In dem Buch würden u. a. bemannte Mondlandungen sowie die Atombombenabwürfe auf die japanischen Städte Hiroshima und Nagasaki geleugnet. Die Leugnung historischer Fakten erlaube die Einordnung als ›umstritten‹. Der Hinweis verstoße nicht gegen die Grundrechte des Buchautors, zudem gebe es für die Stadtbücherei keine Neutralitätspflicht, sondern vielmehr ein Sachlichkeitsgebot ( stern.de)« …
Das macht einen fassungslos. Denn mit anderen Worten sagt diese sogenannte »Bücherei«, dass sie diese Bücher verbieten würde, wenn sie könnte (dürfte) … und das Gericht findet das in Ordnung.
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