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#Digitalcourage: #Gericht zeigt sich kritisch gegenüber #Bahn Argumenten – weiterer Verhandlungstermin notwendig
#Bielefeld, 19. Mai 2025
Am Montag, 19. Mai 2025, wurde vor dem #Landgericht #Frankfurt die Klage von Digitalcourage gegen die #Deutsche Bahn verhandelt. Ein Urteil wurde bei der Verhandlung noch nicht gefällt. Stattdessen kündigte das Gericht einen zweiten Verhandlungstermin für Mitte Juli an. Dann soll eine Sachverständige oder ein Sachverständiger hinzugezogen werden.
Die #DB #Navigator #App erlaubt #Adobe und #Google IDs anzulegen und Dateien auf dem Gerät zu speichern. Mit diesen IDs können Reisende wiedererkannt werden. Dieses Tracking verstößt aus unserer Sicht gegen geltendes Datenschutzrecht. Deshalb hat Digitalcourage im Oktober 2022 Klage gegen die Deutsche Bahn eingereicht.
Gericht hinterfragt Bahn Argumentation
Am Verhandlungstag wurde deutlich, dass das Gericht die Argumentation der Bahn, dass die #Tracker unverzichtbar für den Betrieb der App sind, durchaus kritisch sieht.
»Wir sind zufrieden mit dem Verlauf der mündlichen Verhandlung heute. Die Kammer war hervorragend in den Sachverhalt eingearbeitet und hat die Prozessvertreter der Deutschen Bahn sehr kritisch zur Erforderlichkeit der verwendeten Cookies befragt«, erklärt Elisabeth Niekrenz von der Kanzlei #Spirit #Legal, die Digitalcourage juristisch vertritt.
Großes Interesse an Verhandlung
Im Publikum saßen zahlreiche interessierte Bahn Kund.innen und technisch versierte Menschen. Der Gerichtssaal war voll besetzt, und auch viele Medien waren vor Ort. Was seitens der Bahn diesem Publikum präsentiert wurde, war teilweise kaum nachvollziehbar. Besonders irritierend war ein juristischer Schachzug der Bahn: Die Anwälte der Bahn bestritten, dass der unser Kläger padeluun die App tatsächlich genutzt habe.
»Die Argumentation der DB fand ich teilweise abstrus«, sagt Rena Tangens, die politische Geschäftsführerin von Digitalcourage. »Der Ticketkauf und die dabei aufgerufenen Tracker sind technisch lückenlos dokumentiert.« Dass die Bahn in eigenen Datenschutzhinweisen öffentlich einräumt, dass die fraglichen Tracker verwendet werden, macht diese Strategie besonders widersprüchlich. »Vor diesem Hintergrund ist es schwach, wenn die Bahn nun behauptet, im Einzelfall sei das Tracking gar nicht nachgewiesen«, sagt Rena Tangens.
#Vergleich abgelehnt
Auch ein vorsichtiger Vorschlag des Gerichts, über einen Vergleich nachzudenken, blieb nicht unbeantwortet. padeluun, Mitgründer von Digitalcourage und Kläger im Verfahren, reagierte spontan: »Ich wäre für einen einfachen Vergleich: Die Bahn entfernt einfach dauerhaft die drei fraglichen Tracker aus der App.« Die Bemerkung sorgte für allgemeine Heiterkeit – und brachte den Kern des Problems auf den Punkt.
Mit dem Verlauf der heutigen Verhandlung ist Digitalcourage zufrieden. »Wir begrüßen ausdrücklich, dass sich das Gericht Zeit nimmt, die technischen Fragen zu prüfen und dafür auch eine sachverständige Perspektive einholen möchte«, sagt Rena Tangens. «Das zeigt, dass unsere Klage ernst genommen wird und die Bedeutung des Verfahren erkannt wurde.« Der Fortsetzung im Juli sehen wir mit Zuversicht entgegen und hoffen auf eine Entscheidung, die den Datenschutz stärkt und klar macht, dass Menschen in Deutschland das Recht haben, Bahn zu fahren, ohne dass ihre Daten an Datenkraken weitergegeben werden.
Mehr Informationen
Pressemitteilung vom 5. Mai 2025, »Digitalcourage verklagt die Deutsche Bahn« …
Ausführliche Analyse der App »DB Navigator« von Mike Kuketz vom 11. April 2022 …
Digitalcourage
Digitalcourage engagiert sich seit 1987 für #Grundrechte, #Datenschutz und eine lebenswerte Welt im digitalen Zeitalter. Wir sind technikaffin; doch wir wehren uns dagegen, dass unsere Demokratie »verdatet und verkauft« wird. Wir klären auf und mischen uns in Politik ein. Seit 2000 verleiht Digitalcourage jährlich die »BigBrotherAwards«. Digitalcourage ist gemeinnützig, finanziert sich durch private Spenden und lebt durch die Arbeit vieler Freiwilliger.
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