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Analyse: Wachsende Kritik an der Gütersloh Marketing GmbH – Fragen zu Vergabe, Kommunikation und Rechtsgrundlagen

Analyse: Wachsende Kritik an der Gütersloh Marketing GmbH – Fragen zu Vergabe, Kommunikation und Rechtsgrundlagen

#Gütersloh, 19. Juni 2025

In Gütersloh mehren sich kritische Stimmen zur Arbeit der städtischen Tochtergesellschaft Gütersloh #Marketing GmbH. Vertreter der Kulturwirtschaft und Kreativwirtschaft sowie der örtlichen Wirtschaft bemängeln eine zunehmend unprofessionell empfundene Organisation von Veranstaltungen, eine selektive Zusammenarbeit mit lokalen #Medien und ein #Stadtmarketing, das seiner konzeptionellen Aufgabe nur unzureichend gerecht werde.

Ein Publizist schildert: »Uns wurden Ideen übernommen, Buchverkäufe nicht korrekt abgerechnet, eine Public Private Partnership (PPP) ohne nachvollziehbaren Grund fristlos und ohne es mitzuteilen beendet. Außerdem erleben wir offene Ablehnung im persönlichen Austausch.« Nach eigenen Angaben hat der Publizist unter anderem einen Open Source Veranstaltungskalender für die Gütersloh Marketing GmbH programmiert und jahrelang im Rahmen der PPP die Website des Unternehmens überwiegend pro bono betreut. Auch gingen verschiedene Ideen laut seiner Darstellung ursprünglich auf seine Konzepte zurück: »Wir haben sogar als offizielles Magazin zu einem Event kooperiert. Später wurde das einseitig beendet – Informationen zum #Event erhalten wir nicht mehr.«

Ein Veranstaltungsmanager spricht von einem vollständigen Abbruch der Kommunikation: »Wir haben über Monate versucht, im Gespräch zu bleiben – ohne Reaktion.« Grafikdienstleister berichten, dass langjährige Geschäftsbeziehungen ohne Begründung eingestellt wurden. Medienvertreter monieren, dass die Pressearbeit selektiv erscheine: Während einige #lokale #Medien regelmäßig einbezogen würden, würden andere systematisch übergangen, was mit den Grundsätzen des Landespressegesetzes NRW nicht vereinbar sei (§ 4 LPresseG NRW).

Auch aus der #Wirtschaft kommt Kritik: Eine leitende Marketingverantwortliche eines regionalen Unternehmens beklagte gegenüber der Redaktion eine ihrer Meinung nach zunehmende Unprofessionalität in der Veranstaltungskommunikation, die das Image der Stadt belaste. Der scheidende Leiter des soziokulturellen Zentrums »Die #Weberei«, Steffen #Böning, äußerte bereits vor geraumer Zeit in einem Leserbrief an die »NW« Zweifel an der strategischen Ausrichtung der städtischen Gesellschaft. Böning betonte sinngemäß, dass es nicht Aufgabe eines Stadtmarketings sei, eigene Produkte zu entwickeln. Als Beispiel führte er an, die Marketingabteilung von Dr. #Oetker solle die Produkte des Unternehmens vermarkten, aber nicht eigene #Puddingpulver entwickeln.

Der Publizist berichtet zudem, dass wiederholte Anfragen nach einer Spendenquittung für Buchverkäufe sowie Auskunftsersuchen auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes NRW abgewiesen oder nicht beantwortet worden seien. Er weist darauf hin, dass Ideen wie etwa ein digitaler Schaufensterwettbewerb ignoriert und Konzepte wie ein Onlineshop, den die Gütersloh Marketing GmbH seit Jahren angekündigt habe, bislang nicht umgesetzt wurden: »Ich hätte eine funktionierende Lösung kurzfristig liefern können«, so seine Einschätzung.

Gesetzliche Pflichten kommunaler Eigenbetriebe

Die Gütersloh Marketing GmbH ist als Gesellschaft im Eigentum der Stadt Gütersloh Teil der kommunalen Struktur und unterliegt daher gesetzlichen Vorgaben.

  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): verpflichtet zu diskriminierungsfreier Vergabe.
  • Unterschwellenvergabeordnung (UVgO): fordert transparente und wirtschaftliche Vergabe auch unterhalb der EU Schwellenwerte.
  • Landespressegesetz NRW (LPresseG NRW): garantiert der Presse gleichberechtigte Informationsversorgung.
  • Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW): gewährt Zugang zu amtlichen Informationen, soweit keine Schutzgründe entgegenstehen.
  • Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG): schützt Hinweisgeber vor Benachteiligung.
  • Gemeindeordnung NRW (GO NRW): § 107 stellt sicher, dass kommunale wirtschaftliche Betätigungen dem öffentlichen Zweck dienen und keine Konkurrenz zur privaten Wirtschaft darstellen, wenn diese die Leistung erbringen kann.

Der #Landesrechnungshof #NRW betonte in seinem Jahresbericht 2022 (Seite 155 ff.), dass »kommunale Beteiligungen die Vorgaben der Vergabe und Wettbewerbsregelungen strikt zu beachten haben, um Transparenz und Rechtskonformität zu gewährleisten«. Auch Kommunalrechtler wie Prof. Dr. Martin Burgi (NKW 2021, 65) warnen: »Kommunale Gesellschaften dürfen private Anbieter nicht ohne rechtlich tragfähige Gründe benachteiligen.«

Starker finanzieller Einsatz der Steuerzahler

Aus öffentlichen Haushaltsunterlagen und Ratsinformationen geht hervor, dass sich die jährlichen Ausgaben der Stadt Gütersloh für den Betrieb der Gütersloh Marketing GmbH auf rund eine Million Euro belaufen (Städtischer Haushalt, Ratsinfos) – finanziert überwiegend durch Gewerbesteuern und andere Steuern der Bürger. Laut einem Betroffenen: »Ich zahle hier Gewerbesteuer, mit der die Arbeit dieser Gesellschaft bezahlt wird – und werde dennoch von ihr abgekanzelt und ausgegrenzt«.

Angesichts dieser Ausgaben sehen viele Kritiker die Frage zunehmend berechtigt, ob die Gesellschaft ihr Geld für effizientes Stadtmarketing einsetzt – oder ob hier ein städtischer Auftragsbetrieb private Akteure benachteiligt, ohne klare Leistungen gegenüber Öffentlichkeit und lokalen Unternehmen zu erbringen.

Die Kritik an der Gütersloh #Marketing GmbH wirft Fragen zu Professionalität, Transparenz und Rechtskonformität auf. Die Vorwürfe berühren nicht nur das Vertrauen in die Arbeit der städtischen Tochtergesellschaft, sondern auch zentrale Vorgaben des kommunalen Rechtsrahmens. Ob und in welchem Umfang die #Kritik gerechtfertigt ist, bleibt Aufgabe der politischen Aufsicht, der zuständigen Prüfbehörden oder gegebenenfalls der Vergabekammer.

Eine Stellungnahme der Geschäftsführung der Gütersloh Marketing GmbH liegt bis dato nicht vor.

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Kommentare

Anonym: wenn da jetzt schon wieder jemand abgesägt wird, will keiner mehr da hin, 20. Juni 2025, 22.43 Uhr

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