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Wie »TikTok«, »AliExpress« und »WeChat« deine DSGVO Rechte ignorieren
#Wien, 17. Juli 2025
#Noyb hat heute #DSGVO Beschwerden gegen »#AliExpress, »#TikTok« und »#WeChat« eingereicht. Alle 3 Tech Unternehmen haben es versäumt, Auskunftsersuchen gemäß Artikel 15 DSGVO nachzukommen. Dadurch ist es für europäische Nutzer unmöglich, ihr Grundrecht auf Datenschutz wahrzunehmen und herauszufinden, wie ihre persönlichen Daten verarbeitet werden. Es bleibt somit auch unklar, ob die Unternehmen andere Bestimmungen der DSGVO einhalten, zum Beispiel in Bezug auf die Datentransfers. Laut EU Recht haben Nutzer normalerweise ein Recht auf eine vollständige Kopie ihrer Daten.
Noch schlimmer als US Anbieter
Die meisten großen Tech Firmen haben inzwischen ein Tool, mit dem sie DSGVO Auskunftsersuchen in großem Stil bearbeiten können. Meist geht das über eine Funktion zum Herunterladen der eigenen Daten. Theoretisch sollte es dadurch ganz einfach sein, das EU Recht einzuhalten. In der Praxis haben sich aber weder »TikTok« noch »AliExpress« die Mühe gemacht, den Betroffenen alle Daten gemäß Artikel 15 DSGVO zur Verfügung zu stellen. »TikTok« übermittelte nur einen Teil der Daten in einer unstrukturierten Form, die unmöglich zu verstehen war. AliExpress stellte eine defekte Datei zur Verfügung, die nur einmal geöffnet werden konnte. »WeChat« hingegen ignorierte die Anfrage der beschwerdeführenden Person einfach gänzlich.
Kleanthi Sardeli, Datenschutzjuristin bei Noyb: »Tech Unternehmen lieben es, so viele Daten wie möglich über ihre Nutzer zu sammeln weigern sich aber vehement, ihnen vollen Zugang im Einklang mit dem EU Recht zu geben.«
Rechtmäßigkeit der Verarbeitung nicht überprüfbar
Da »TikTok« und »AliExpress« den Beschwerdeführern unvollständige Daten zur Verfügung stellten, schickten die Betroffenen eine Reihe von Folgefragen, um den Unternehmen eine weitere Chance zu geben. Anstatt die fehlenden Daten nachzuliefern, wiederholten beide Unternehmen lediglich den Inhalt ihrer Datenschutzrichtlinien ohne jegliche individuelle Informationen. Dies machte es den Beschwerdeführer unmöglich zu überprüfen, ob ihre Daten im Einklang mit der DSGVO verarbeitet wurden.
Folgemaßnahmen zu früheren #Datentransfer #Beschwerden
Die Auskunftsersuchen wurden ursprünglich in Vorbereitung auf eine Reihe von Noyb Beschwerden vom Januar 2025 eingebracht. Damals hatte Noyb rechtliche Schritte gegen »TikTok«, »AliExpress«, »SHEIN«, »Temu«, »WeChat« und »#Xiaomi« wegen unrechtmäßiger Datentransfers nach China eingeleitet. Nach EU Recht sind Datentransfers in Länder außerhalb der EU nur dann zulässig, wenn das Zielland den Datenschutz nicht untergräbt. Da chinesische Gesetze den Behördenzugriff auf persönliche Daten nicht einschränken, können EU Daten realistischerweise nicht geschützt werden. Im Laufe des Verfahrens haben »SHEIN«, »Temu« und »Xiaomi« den Beschwerdeführern zusätzliche Informationen zur Verfügung gestellt. »TikTok«, »AliExpress« und »WeChat« haben unterdessen weiterhin gegen die DSGVO verstoßen.
Kleanthi Sardeli, Datenschutzjuristin bei Noyb: »Die DSGVO stellt klar, dass Unternehmen ihren Nutzern konkrete Informationen über die von ihnen verarbeiteten Daten geben müssen. Nur weil sie viele Anfragen bekommen, heißt das nicht, dass sie Informationen verweigern dürfen.«
Beschwerden in 3 EU Ländern eingereicht
Noyb hat deshalb drei Beschwerden bei den Datenschutzbehörden in #Belgien, #Griechenland und den #Niederlanden eingereicht. »TikTok«, »AliExpress« und »WeChat« haben gegen Artikel 12 und 15 DSGVO verstoßen. Wir fordern die Unternehmen deshalb auf, die Auskunftsersuchen der Beschwerdeführer zu erfüllen. Wir schlagen den Datenschutzbehörden außerdem die Verhängung einer administrativen Geldstrafe vor, um ähnliche Verstöße in Zukunft zu verhindern. Diese Strafe kann bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes betragen. Für »AliExpress« könnte das zum Beispiel Euro 147 Millionen ausmachen (Jahresumsatz von 3,68 Milliarden Euro).
Noyb, European Center for Digital Rights, mehr …
Goldschlagstraße 172/4/2
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E-Mail info@noyb.eu
www.noyb.eu
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