Foto: Abby Chung, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Gefährliche Gutmütigkeit in Gütersloh: Warum Radfahrer an Zebrastreifen keine Vorfahrt bekommen sollten
#Gütersloh, 20. Juli 2025
Was gut gemeint ist, kann schnell gefährlich werden: Autofahrer, die Radfahrern an Fußgängerüberwegen freiwillig den Vorrang gewähren, handeln zwar oft aus Rücksicht – bringen damit aber alle Beteiligten in eine riskante Situation. Denn rechtlich haben #Radfahrer auf dem #Zebrastreifen keine #Vorfahrt, es sei denn, sie steigen ab und schieben ihr #Rad.
Das Problem
Wenn ein Autofahrer anhält und dem Radfahrer so signalisiert, er dürfe queren, nimmt dieser das Angebot womöglich an – ohne den weiteren #Verkehr zu überblicken. Kommt im selben Moment von der anderen Seite ein Fahrzeug, dessen #Fahrer sich korrekt an die #Straßenverkehrsordnung hält und nicht anhält, droht ein #Unfall. Die Folge ist nicht nur eine juristisch unklare Lage, sondern im schlimmsten Fall ein Zusammenstoß mit schweren Verletzungen.
Die #Straßenverkehrsordnung (Paragraph 26 #STVO) ist in diesem Punkt eindeutig: Der #Fußgängerüberweg dient – wie der Name schon sagt – dem Schutz von #Fußgängern. Wer mit dem #Fahrrad fährt, gilt nicht als Fußgänger und hat somit keinen Anspruch auf Vorrang. Nur wer absteigt und schiebt, darf den Zebrastreifen mit Vorrang überqueren.
Die Lösung ist einfach, aber unpopulär
Radfahrer sollten grundsätzlich absteigen, wenn sie einen Fußgängerüberweg queren möchten. Und Autofahrer sollten sich an geltendes #Recht halten – auch wenn es manchmal unhöflich wirken mag. Denn echte #Rücksicht bedeutet nicht, #Regeln zu ignorieren, sondern sich so zu verhalten, dass alle sicher unterwegs sind.
Veranstaltungen
nicht nur in Gütersloh und Umgebung
Februar 2027 | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
So | Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | |
7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 |
14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 |
21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 |
28 |