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#Anzeigenvergabe nach #Gutsherrenart – #Stadtwerke #Gütersloh mauern bei #Medienförderung
#Gütersloh, 27. Juli 2025
Wer bekommt in Gütersloh eigentlich das Geld aus den städtischen Werbeetats? Welche Medien profitieren regelmäßig von Anzeigenaufträgen der Stadtwerke Gütersloh GmbH – und welche werden übergangen? Und wie transparent werden diese Vergaben gehandhabt?
Diese #Fragen wollte ich, Herausgeber des Magazins Gütsel Print und Online, auf Grundlage des nordrhein westfälischen Informationsfreiheitsgesetzes (#IFG #NRW) beantwortet wissen. Die Antwort der SWG GmbH: ablehnend, abweisend, ausweichend.
Die gewünschten #Informationen – also: welche Medien welche Anzeigenvolumen erhalten – seien – so die Antwort der Rechtsabteilung – »Betriebsgeheimnisse und Geschäftsgeheimnisse der lokalen Medienunternehmen«. Das ist bemerkenswert. Denn: Es geht hier nicht um Geschäftsgeheimnisse der #Stadtwerke selbst, sondern um die der Empfänger Öffentlicher Mittel. Offenbar soll nicht bekannt werden, wer wie stark bedacht wird – und wer nicht.
Öffentliche Gelder, private Verschwiegenheit
Die Stadtwerke Gütersloh GmbH ist ein zu 100 Prozent kommunales Unternehmen. Sie agiert unter dem Dach der Stadt, mit Öffentlichen Aufgaben in den Bereichen #Energie, #Infrastruktur, #Kulturförderung und #Kommunikation. Dennoch erklärt sie in ihrem Schreiben, nicht auskunftspflichtig zu sein, da sie keine »hoheitlichen Aufgaben« wahrnehme.
Doch nach § 2, Abs. 5, IFG NRW gelten auch privatrechtlich organisierte Unternehmen als auskunftspflichtig, wenn sie Öffentliche Aufgaben erfüllen oder mit Öffentlichen Mitteln agieren. Beides trifft hier zu.
»Der Ausschluss von Auskünften unter Verweis auf Geschäftsgeheimnisse ist juristisch angreifbar – vor allem dann, wenn es um die Verwendung Öffentlicher Gelder geht«, sagt Dr. Julia Hohendahl, Medienrechtlerin aus Köln. »Die bloße Tatsache, dass ein #Medium #Anzeigen erhält, ist kein schutzwürdiges Geschäftsgeheimnis – erst recht nicht, wenn es um Vergabepraxis Öffentlicher Unternehmen geht.«
Und auch in Bezug auf die angeblich fehlende Auskunftspflicht äußert sich ein Verwaltungsrechtsexperte skeptisch: »Die Stadtwerke Gütersloh erfüllen eine Vielzahl Öffentlicher Aufgaben, und sie stehen im Eigentum der Stadt«, erklärt Prof. Dr. Lukas Weinberger, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht. »Dass sie sich komplett von der Auskunftspflicht freisprechen wollen, widerspricht der Rechtsprechung zur funktionalen Öffentlichkeitsbeteiligung.«
Ausschluss ohne Anlass
Was die Situation besonders irritierend macht: Gütsel war über viele Jahre Teil der Medienlandschaft, mit der die Stadtwerke aktiv zusammenarbeiteten. Unter dem früheren Marketingverantwortlichen Andreas Freund gab es eine konstruktive, professionelle und durchweg sachorientierte Zusammenarbeit. Gütsel hat regelmäßig berichtet, Veranstaltungen angekündigt, Beiträge publiziert – nie in kritischer oder negativer Tonlage.
Mit dem Wechsel im #Marketing änderte sich der Kurs abrupt. Keine #Kommunikation mehr, keine Rückfragen, keine Beauftragungen – ein vollständiger, kommentarloser Ausschluss. Es gab weder eine kritische Berichterstattung noch einen Konflikt. Der Ausschluss ist schlicht nicht erklärbar.
»Wenn bei der Anzeigenvergabe dauerhaft bestimmte Medien übergangen werden, obwohl sie vergleichbare Leistungen anbieten, kann dies ein Fall von struktureller Benachteiligung sein«, sagt Hohendahl. »Gerade bei Öffentlichkeitsarbeit aus Öffentlichen Mitteln gelten die Grundsätze der Gleichbehandlung und Sachgerechtigkeit.«
Vergabe nach Gewohnheitsrecht?
Der Verdacht liegt nahe, dass es bei der Anzeigenvergabe keine klaren, überprüfbaren Kriterien gibt, sondern ein informelles System: Wer dazugehört, bekommt Aufträge. Wer außen vor ist, bleibt draußen. Was das mit fairer Öffentlichkeitsarbeit zu tun haben soll, bleibt offen.
Dabei sind die Stadtwerke keine private Agentur. Sie sind Teil des kommunalen Auftragswesens. Sie gestalten mit, wie Gütersloh kommuniziert wird – über welche Kanäle, in welchen Medien, mit welchen Partnern. Wenn dabei bestimmte Anbieter systematisch ignoriert werden, ist das nicht nur unfair – sondern potenziell wettbewerbsverzerrend.
»Das #Wettbewerbsrecht und das Vergaberecht kennen klare Regeln für die #Gleichbehandlung bei Öffentlichen Aufträgen«, ergänzt Prof. Weinberger. »Wer regelmäßig mit denselben Medien zusammenarbeitet und andere ohne nachvollziehbare Begründung ausschließt, bewegt sich in einer Grauzone – und möglicherweise darüber hinaus.«
Der eigentliche Skandal: das Schweigen
Die Weigerung, Auskunft zu geben, ist keine bloße Formalie. Sie ist ein Hinweis auf ein tiefer liegendes Problem: In Gütersloh werden Medien offenbar nicht gleichbehandelt – und diese Ungleichbehandlung soll nicht überprüfbar sein.
Warum? Es gibt keine sachlichen Gründe. Kein #Konflikt, keine #Kritik, keine #Unregelmäßigkeit von unserer Seite. Nur ein Verhalten, das sich immer häufiger beobachten lässt, wenn Institutionen ihre Kommunikationshoheit als Mittel der Ausgrenzung einsetzen: Man lässt einfach niemanden mehr ran.
Quellenhinweis: #Ablehnungsschreiben der Stadtwerke Gütersloh GmbH vom 24. Juli 2025 auf Anfrage nach dem IFG NRW gemäß § 4.
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