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#Briefwahlbüro im #Rathaus #Gütersloh öffnet
#Gütersloh, 8. August 2025
Die Kommunalwahlen sowie die Wahl des Integrationsrates rücken mit großen Schritten näher. Die Wahlvorbereitungen laufen, die Unterlagen für die Hauptwahl am Sonntag, 14. September 2025, sind bereits im Rathaus angekommen. Damit können rund 80.080 Wahlberechtigte in Gütersloh mit ihrer Stimme entscheiden, wer in den #Stadtrat oder #Kreistag einzieht beziehungsweise Landrat wird. Außerdem wählen rund 31.950 Menschen den Integrationsrat der Stadt.
Wahlbenachrichtigungen werden verschickt
Für die Kommunalwahlen und die Wahl des Integrationsrates werden 2 separate Benachrichtigungen verschickt. Die Wahlbenachrichtigungen gehen in den nächsten Tagen in den Briefkästen ein. Wer meint, wahlberechtigt zu sein, aber bis Sonntag, 24. August 2025, keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte sich spätestens bis Freitag, 29. August 2025, im Rathaus melden, am einfachsten per E Mail an wahlen@guetersloh.de oder telefonisch unter +495241823939.
Wer ist wahlberechtigt?
Berechtigt für die #Kommunalwahl ist, wer am Wahltag, 14. September 2025, die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt, 16 Jahre alt ist und vor der Wahl schon seit mindestens 16 Tagen in Gütersloh gewohnt hat.
Berechtigt für die Wahl des Integrationsrates ist unter anderem, wer am Wahltag eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, die deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erhalten hat, 16 Jahre alt ist, seit einem Jahr rechtmäßig in Deutschland, davon mindestens 16 Tage in Gütersloh lebt.
Briefwahlunterlagen beantragen
Wer am Sonntag, 14. September 2025, nicht im Wahllokal wählen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, schon jetzt Briefwahlunterlagen zu beantragen. Die Briefwahlunterlagen können persönlich im Rathaus beantragt werden, über den QR Code auf der Wahlbenachrichtigung, online oder schriftlich. Dazu reicht es, den bereits vorgedruckten Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu unterschreiben und an die angegebene Adresse der Stadt Gütersloh zu senden. Die Antragsteller erhalten dann eine Briefsendung. Bei der Briefwahl gibt es nur einen Wahlschein, der auszufüllen und zu unterschreiben ist. Die Wahlbriefe können per Post zurückgesendet oder in den #Briefkasten des Rathauses (links neben dem Haupteingang des Rathauses) eingeworfen werden. Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahlsonntag bis 16 Uhr dort eingetroffen sein.
Briefwahlbüro öffnet am Mittwoch, 13. August 2025
Ab Mittwoch, 13. August 2025, ist das Briefwahlbüro im Bürgerbüro des Rathauses geöffnet, sodass die eigene Stimme direkt im Rathaus abgegeben werden kann – ganz ohne vorherige Terminvereinbarung. Mitzubringen sind dafür lediglich der Personalausweis und optional die Wahlbenachrichtigung. Wer für jemand anderen Briefwahlunterlagen abholen möchte, muss eine schriftliche Vollmacht der anderen Person vorlegen. Geöffnet ist das Briefwahlbüro montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr, freitags von 8 bis 13 Uhr und am Samstag, 23. August, von 9 bis 13 Uhr. Letztmalig öffnet das Briefwahlbüro am Freitag, 12. September 2025, von 8 bis 15 Uhr.
Veränderungen bei den Wahllokalen
In Gütersloh wird es am Sonntag, 14. September, 24 Wahllokale geben, sodass einige Wähler ein neues Wahllokal aufsuchen müssen. Der Grund dafür: Für die Kommunalwahlen musste das gesamte Stadtgebiet in 24 statt wie zuvor in 22 Wahlbezirke eingeteilt werden. Neu hinzugekommen sind am nördlichen Innenstadtrand die Räume der ASH Gütersloh an der Vollrath Müller Straße 3 bis 13 und im Gütersloher Westen auf dem Gelände der Westfälischen Klinik die Räume der »Zentralen Akademie für Berufe im #Gesundheitswesen« (#ZAB) an der Hermann Simon Straße 7. Daher appelliert das Wahlteam an alle Wahlberechtigten, auf der eigenen Wahlbenachrichtigung nachzuschauen, welches Wahllokal aufzusuchen ist.
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